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Feste Werkstattabfälle

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Feste Werkstattabfälle zur Entsorgung fallen insbesondere in Kfz-Werkstätten an. Ölfilter und stellen klassische Feststoffe dar und müssen regelmäßig entsorgt werden. Dabei werden auch Putzlappen benötigt, die nicht einfach mit dem gewöhnlichen Abfall entsorgt werden können, sondern als ölhaltige Betriebsmittel unter die Altölverordnung fallen. Für die Lagerung im Innenbereich und nahe von Arbeitsplätzen sollte der MGB vorrangig aus Metall sein.

ÖVB zu entsorgen (AVV 150202*)

ÖVB sind ölverschmutzten Betriebsmittel. Zu diesen zählen u. a. leere Ölkanister, verschmutzte Putzlappen oder Filtermaterialien. Kurz gesagt: alle Materialien, die mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen sind. Einzuordnen sind die ÖVB in der AVV als „Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Somit ergibt sich auch der Abfallschlüssel 15 02 02*.

Die richtige Aufbewahrung ist hierbei essenziell. Hierfür sind Spezialbehälter (MGB240, MGB 1100) vorgesehen. Diese müssen für feste und pastöse Stoffe sowie deren Transport geeignet sein. Dies ist so wichtig, da schon das falsche Lagern dazu führen kann, dass eine gewisse Feuer- und Explosionsgefahr entsteht und auch das Risiko der Grund- und Trinkwasserverschmutzung steigt. Für die Lagerung im Innenbereichen und nahe von Arbeitsplätzen sollten die MGBs vorrangig aus Metall sein.

Ölfilter zu entsorgen (AVV 160107*)

Ölfilter sind dafür da, dass das Motoröl nicht durch Schmutzpartikel, Ruß oder reinen Kraftstoff verunreinigt wird. Somit wird der Ölfilter eingesetzt, um das Motoröl zu reinigen. Aufgrund des Kontaktes mit Motoröl ist der Ölfilter als gefährlicher Stoff einzuordnen.